Im Hinblick auf mögliche Kritiker an dem Digitalisierungsprojekt Google Books Library Project, stellt Paul Klimpel eingangs der Konferenz Zugang gestalten! (2013) mehrmals die Frage nach dem substanziellen gesellschaftlichen Nutzen, den die Digitalisierung von Bibliotheksbeständen mit sich bringt.
Digitalisierungsprojekte: Auflistung der Pro-Punkte laut Gerichtsbeschluss eines US-Bundesrichters
Der US-amerikanische Bundesrichter Denny Chin entschied, dass Googles Vorgehen Bibliotheksbestände zu digitalisieren und online zugänglich zu machen, zulässig sei. Als Argumente führt dieser heran, dass mit diesem Digitalisierungsprojekt substanzielle gesellschaftliche Vorteile verbunden seien und dass es den Fortschritt von Kultur und Wissenschaft fördere. Weitere Vorzüge sieht der Richter darin, dass es durch ihre Digitalisierung leichter werden würde, Bücher zu finden, dass sie durchsuchbar werden, wovon auch die Forschung profitieren würde, weil ganz neue Werkzeuge zur Verfügung stünden. Auch die Überprüfung von Zitaten und Quellenangaben würde vereinfacht. Des Weiteren bestehen Pluspunkte darin, dass vergriffene Bücher so wieder zugänglich gemacht werden und für Menschen in entlegenen Regionen oder Menschen mit Seh- und Lesebehinderungen ein Zugang zu Büchern an sich geschaffen würde. Das sind eine Menge Pluspunkte für Digitalisierungsprojekte.
Offene Fragen bei der Gestaltung der Digitalisierungsprojekte in Deutschland
Offen bleibt wie die deutsche Kulturpolitik sich gegenüber der digitalen Erfassung von zeitgenössischer Literatur positioniert und welche Rahmenbedingungen für Digitalisierungsprojekte geschaffen werden. Welche Konditionen sind notwendig, um die vor allem strittigen Interessen von Urhebern angemessen zu berücksichtigen? Ist es überhaupt möglich einen Konsens zwischen den unterschiedlichen Vorstellungen von Nutzungsrechten an historischen Dokumenten und an Werken jüngerer Zeit, herzustellen? Wenn es der deutschen Kulturpolitik weiterhin nicht gelingt, darüber eine Einigung zu finden und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, bleibt nur eine Alternative. Zu weiten Bereiche des europäischen Kulturerbes werden nicht von Europa aus, sondern vorrangig aus den USA oder von Anderswo aus digitale Zugänge über neue Digitalisierungsprojekte geschaffen. Wohlmöglich ist die an diesem Beispiel deutlich werdende Mentalität des passiven Abwartens und Zuguckens aber auch eine deutsche beziehungsweise europäische Vorstellung von Globalisierung.
Lesen Sie mehr dazu im nächsten Artikel: Relevanz digitaler Zugänge zum kulturellen Erbe bedarf weiterhin rechtspolitischer Klärung – Zugang gestalten! 4 #ke13
Link zu Videomitschnitt der Konferenz Zugang gestalten! 2013
Paul Klimpel Veranstalter der Konferenz
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Angela Glatzel | Kunstwissenschaftlerin | kultur-und-kunstgeschichte.de